Robert Bräunig, Druckereifacharbeiter und Alleinverdiener, verliert bei einem Arbeitsunfall vier Finger, weil Schichtleiter Hans Bingen ihn trotz fehlender Qualifikation zur Reparatur einer defekten Stanzmaschine zwingt. Nach seiner Genesung erstattet er Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, woraufhin Chef Oliver Krug ihm drei Tage vor Ablauf der Probezeit kündigt. Krug schüchtert Kollegen zu Falschaussagen ein, weshalb Bräunig die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht verliert. Erst als Hilfsarbeiter Gregor Zöller - nachdem Krug ihm den versprochenen Ausbildungsvertrag verweigert - im Strafprozess die Wahrheit aussagt, wendet sich das Blatt: Bingen wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, Krug wegen Nötigung und Anstiftung zur Falschaussage zu einem Jahr und vier Monaten Bewährung. Die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gewinnt Bräunig, erhält 10.000 EUR Abfindung und kehrt unter neuer Firmenleitung an seinen alten Arbeitsplatz zurück.