In zwei Gerichtsverhandlungen nach Jugendstrafrecht werden unterschiedliche Fälle von Gewalt unter Jugendlichen verhandelt. Im ersten Fall steht der 18-jährige Tobias Benfeld vor Gericht, der seinen wohlhabenden Vater Cornelius mit einem Schürhaken verletzt hat. Tobias beruft sich auf Notwehr, doch das Gericht glaubt ihm nicht: Es stellt fest, dass er zuvor entdeckt hatte, dass seine Mutter sich im Internet prostituiert, und daraufhin wutentbrannt zum Vater fuhr. Das Urteil lautet zwei Wochen Dauerarrest wegen gefährlicher Körperverletzung. Im zweiten Fall haben die Mitschüler Timo Prechter und Viktor Klabunde ihren Klassenkameraden Johannes Hollander gefesselt, geknebelt und in einem Schulschrank eingesperrt. Da Johannes unbemerkt an Asthma leidet, fällt er ins Koma. Beide gestehen die Tat als missglückten Streich und beteuern, von der Erkrankung nichts gewusst zu haben. Das Gericht verurteilt beide wegen Freiheitsberaubung im besonders schweren Fall zu je zwei Wochen Dauerarrest.